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zahnarzt ungarn

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Information über den Heil- und Kostenplan für den Zahnarzt in Ungarn

Heil-und Kostenplan
Seit dem Beitritt von Ungarn zur EU gilt folgendes Recht:

Wer sich in Ungarn zahnärtzlich behandeln lässt, bekommt von der Krankenkasse den gleichen Pflichtenanteil wie in Deutschland und Österreich erstattet. Jeder EU Bürger darf sich in allen Mitgliedsstaaten zahnärztlich behandeln lassen. Da in Ungarn der Zahnersatz teilweise bis zu 50% günstiger ist, haben sich viele EU Bürger bereits zuvor in Ungarn behandeln lassen.

Die Stiftung Warentest empfiehlt folgendes Vorgehen, damit sich die heimische Krankenkasse an den Kosten beteiligt:

Der Patient geht in Deutschland oder Österreich zum Zahnarzt und lässt sich von ihm einen Heil- und Kostenplan erstellen. Der Heil-und Kostenplan ist kostenlos! Der Patient lässt sich weiters von einem Zahnarzt in Ungarn einen Heil-und Kostenplan machen. Ein Fax oder eine e-Mail in deutscher Sprache genügt oft. Ebenso wird der Heil-und Kostenplan sowohl für Privat- als auch für Kassenpatienten erstellt.

Erstellung vom Heil-und Kostenplan

* Sie lassen sich von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen.
* Sie übertragen den Heil- und Kostenplan in die Kostenanfrage an den Zahnarzt in Ungarn.
  Der Zahnarzt in Ungarn übermittelt Ihnen daraufhin kostenlos seinen Heil-und Kostenplan.
* Den Heil- und Kostenplan legen Sie Ihrer Krankenkasse vor.

Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse nehmen Sie Kontakt mit dem ungarischen Zahnarzt wieder auf, klären die Behandlungswünsche und die Form der Bezahlung ab. Abschließend vereinbaren Sie einen Behandlungstermin.

Weitere Beschreibung des Heil- und Kostenplanes..
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Zahnarzt über die Behandlungsmöglichkeiten informieren und einen Heil- und Kostenplan erstellen. Nur wenn ausschließlich Privatleistungen enthalten sind, wird die Erstellung berechnet. Sobald Kassenleistungen enthalten sind, ist der Heil- und Kostenplan kostenlos.

Legen Sie den vom ungarischen Zahnarzt bekommenen Heil- und Kostenplan Ihrer Krankenkasse vor. In der Regel beteiligt sich die Krankenkasse in Höhe des Festzuschusses des Befundes zzgl. Bonus (lt. Bonusheft). Im Idealfall bezahlen Sie gar nichts.

Um einen Heil- und Kostenplan für Sie erstellen zu können, benötigt der ungarische Zahnarzt lediglich einen Heil- und Kostenplan von einem österr./dt. Zahnarzt, besser wäre noch ein Röntgenbild. Hinweis: Der Heil- und Kostenplan muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt sein, um Zuschüsse zu erhalten.

Alle versicherten Patienten, die sich bei einem Zahnarzt in Ungarn behandeln lassen, haben das Recht nach der erbrachten Leistung den Zuschuss von der deutschen und österreichischen Krankenkasse zu erhalten.

Die Zahnarztpraxen in Ungarn geben sich alle Mühe, damit die Patienten aus Deutschland und Österreich von diesem Recht Gebrauch machen können und informieren Sie detailiert in der Ordination.

Die s.g. Patienten erhalten in den ungarischen Zahnarztpraxen den Heil- und Kostenplan in deutscher Sprache. Auch die Rechnung ist in deutsch.


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